Der Koalitionsvertrag von SPD, FDP und Grünen ist ambitioniert, wagt neue Wege und geht große Themen an, die lange liegen geblieben waren. Zum Thema „Bürgergeld“ äußert sich Klaus Gebhart. Er war mehr als 30 Jahre Mitarbeiter des Bochumer Sozialamtes und berät seit diesem Jahr Sozialhilfeempfänger bei der Wittener Caritas:
Ob die geplante Einführung eines Bürgergeldes tatsächlich eine für Arme eine Verbesserung ihrer prekären Lebenslage darstellt, bleibt nun abzuwarten.
Eine erste Veränderung mit durchschlagender Wirkung wäre es, wenn den in Armut geratenen Menschen auch tatsächlich ein Betrag zur Verfügung gestellt würde, der ein monatliches Auskommen sichert. Hierbei sind neben der Inflationsrate, ebenso die Entwicklungen im Bereich der Energie-, Miet- und Heizkosten schnell und zeitnah zu berücksichtigen, um auch nur annähernd ein Existenzminimum als gerechtes Abbild der gesellschaftlich- und wirtschaftlichen Potenz zu schaffen. Die Wohlfahrtsverbände sprechen hier seit längerem von einem Betrag von mindestens 600 Euro. Dem zu den Regelleistungen ergangenen Spruch des Bundesverfassungsgerichtes würde mit einem Betrag in genannter Höhe sicherlich entsprochen. Zusätzlich wäre bei einer ernsthaften Modernisierung und Veränderung der Wegfall von Bedarfsprüfungen zu diskutieren.
Um den Zugang zu neugestalteten Leistungen wirklich allen Notleidenden zu ermöglichen, bedarf es zudem dringend einer angstfreien und vereinfachten Antragstellung, die auch während der Sachbearbeitung den antragstellenden Menschen als solchen stets im Blick behält und ihm dadurch eine respektvolle Behandlung und eben auch die Würde garantiert. Es ist nicht zu akzeptieren und sogar kontraproduktiv, an diesem Punkt weiterhin die Klaviatur von Sanktionierungen zu bedienen, da hierbei der Begriff des mündigen Bürgers ad absurdum geführt wird. Als Effekt kann man seit längerem eine zunehmende Entfremdung von staatlichem Handeln wahrnehmen, aber eben keine notwendige Identifizierung mit diesem. Insbesondere verzichten vor allem diejenigen auf die Inanspruchnahme von Leistungen, die über keinerlei Lobby verfügen. Hier sind auch vor allem ältere Frauen mit kleinen und kleinstem Renteneinkommen zu benennen. Allein die Prozedur einer Überprüfung von möglichen Leistungsansprüchen wird gefürchtet!
In diesem Zusammenhang ist selbstverständlich genauso die Situation der MitarbeiterInnen in den Sozial- und Arbeitsverwaltungen zu bewerten und anzupassen. Steigende Fallzahlen erzeugen immer die Notwendigkeit der Anpassung von Personalausstattungen. Hier ist jede Möglichkeit zu ergreifen, steigende Arbeitsbelastungen durch immer kompliziertere Arbeitsabläufe und Auslegung von Rechtsvorschriften nicht in ein Freund – Feind Verhältnis im Sinne der üblichen Klischees zu den Betroffenen/Bürgern münden zu lassen. Gemeint ist also eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Im Ergebnis wäre ein entspannteres und engagierteres Bearbeiten, Aufklären von Sachverhalten, Anwenden von Rechtsvorschriften, verständliches Darstellen von Zusammenhängen und eben auch mehr Akzeptanz und Vertrauen durch die betroffenen Bürger zu erwarten.
Eine Investition in ein Bürgergeld, welches den Namen verdient, würde sicherlich im zweistelligen Milliardenbereich zu verankern sein. Doch letztendlich würden durch ein auskömmliches Dasein die notwendigen Ressourcen des Einzelnen geweckt und gefördert, die im Schluss zu einer Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt führen können. Nicht zuletzt könnte man sich einer unverhofften Zunahme an Vertrauen in staatliches Handeln erfreuen. Von einer Identifizierung mit diesem ganz zu schweigen.