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RATGEBER FÜR DIE PFLEGE WIEDER VERFÜGBAR

RATGEBER FÜR DIE PFLEGE WIEDER VERFÜGBAR

„So funktioniert die Pflegereform“ lautet der Titel einer neuen Broschüre, die die Änderungen in der Pflege ab dem 1. Januar 2017 erklärt. Herausgeber ist die Wittener Caritas. „Die Broschüre gibt auf wenigen Seiten einen strukturierten Überblick über die Neuerungen der Pflegeversicherung“, erklärt Andreas Waning, Pflegewissenschaftler bei der Caritas.  „Im Kern geht es bei der Reform um einen neuen Begriff von Pflegebedürftigkeit und die Frage, wie selbstständig ein Mensch ist“, ergänzt Verena Bonomo, Caritas-Pflegeberaterin.
Grundsätzlich gelte: Niemand, der jetzt pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI) ist und einer der drei Pflegestufen zugeordnet wurde, erhält weniger als vorher. Alte Regelungen genießen Bestandsschutz. Die größte Umstellung: Statt in drei Pflegestufen wird der individuelle Pflegebedarf künftig in fünf Pflegegraden erfasst. Zur Einstufung beurteilt der Medizinische Dienst der Krankenkassen sechs Bereiche: Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, Umgang mit Erkrankungen und Belastungen sowie soziale Kontakte. Eine Überleitung aus den bisherigen Pflegestufen in die zukünftigen Pflegegrade bringe zunächst keine Nachteile für die individuelle Zuzahlung  eines pflegebedürftigen Heimbewohners, so Andreas Waning.  Ein Blick in die Details zeigt aber, wie wichtig eine individuelle Beratung ist. Denn für den Personenkreis der sogenannten Pflegestufe „0“ kann es im Einzelfall ab 2017 zu höheren Zuzahlungen kommen. Die Kunden von ambulanten Pflegediensten erhalten zukünftig in den fünf Pflegegraden mehr Geld, um Pflegeleistungen zu finanzieren.
Die Broschüre wird von der Wittener Caritas herausgegeben. „Sie liefert Patienten oder deren Angehörigen Basiswissen und gibt hilfreiche Tipps“, sagt Verena Bonomo. Erklärt wird auch, wie ein Pflegetagebuch geführt werden kann, um sich auf die Begutachtung zur Pflegebedürftigkeit vorzubereiten. Die Broschüre ist ab sofort im Café Credo und in der FreiwilligenAgentur Fokus an der Hauptstraße 81 erhältlich und sie steht unter www.caritas-paderborn.de zum Download bereit.
Der Caritaspflegedienst informiert am 9.3.17 um 15h im Sanitätshaus Kaiser in der Hans-Böcklerstraße 2 und am 21.3.17 um 14 h bei Witten-Mitte in der Hans-Böcklerstraße 11 zum Pflegestärkungsgesetz.

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