Regelbedarf anpassen – Zu wenig Geld für Strom und Warmwasser
„Wo Existenzminimum draufsteht, muss auch das Existenzminimum drin sein“, fordert der Wittener Caritas-Vorstand Hartmut Claes. Anlässlich der aktuellen Kabinettsberatung drängt er auf eine Berechnungsmethode des Existenzminimums, die sicherstellt, dass die Höhe des Regelbedarfs korrekt bemessen wird. Denn der Anteil für Strom im Regelsatz deckt die tatsächlichen Stromkosten von Sozialhilfeempfängern nicht.
Stromfressende Boiler verursachen beim Wasserverbrauch deutlich höhere Kosten. Für Haushalte im SGB II-Bezug heißt das konkret: Während Warmwasserkosten bei zentraler Warmwasserbereitung über die Kosten der Unterkunft in angemessenem Umfang abgedeckt sind, erhalten Haushalte mit dezentraler Warmwasserbereitung Pauschalen, die den tatsächlichen Kosten bei weitem nicht entsprechen. Diese sind im Schnitt etwa doppelt so hoch.
Bei den bundesweiten Caritas-Energiesparberatungen vor Ort zeigt sich immer wieder, dass neben einem alten Kühlschrank oder der Gefriertruhe im Keller vor allem elektrische Durchlauferhitzer die größten Stromfresser im Haushalt sind. „Damit kann sich eine mehrköpfige Familie regelrecht arm duschen oder baden, ohne sich dessen bewusst zu sein“, so die Wittener Caritas.
Die Caritas fordert daher, die Mehrbedarfe gerecht anzupassen. Es ist dringend notwendig, dass der Gesetzgeber die Existenzsicherung der Menschen verlässlich gewährleistet.